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   BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22   

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https://dejure.org/2023,10566
BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22 (https://dejure.org/2023,10566)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2023 - 5 StR 457/22 (https://dejure.org/2023,10566)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 (https://dejure.org/2023,10566)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO
    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (Lückenhaftigkeit; isolierte Betrachtung von Indizien, Gesamtwürdigung; Zweifelssatz); Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 221
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung

    Auszug aus BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22
    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17 mwN).
  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22

    BGH hebt Freisprüche in Sachen "Bunte Blüte" (Vertrieb CBD-Produkte) auf

    Auszug aus BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22
    Das ist der Fall, wenn vom Tatgericht getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Januar 2023 - 5 StR 269/22 mwN).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22
    Die Teilaussage eines Zeugen, dem - wie offensichtlich hier - ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zugebilligt wird, ist kritisch zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.).
  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22
    Dies gilt nicht nur für belastende, sondern auch für entlastende Angaben, denn die Auskunftsverweigerung nach einer Teilaussage nimmt dem Gericht die Möglichkeit, die Angaben des Zeugen kritisch zu hinterfragen (vgl. zur beweisrechtlichen Würdigung des Teilschweigens eines Angeklagten auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21 mwN).
  • BGH, 24.11.2022 - 5 StR 309/22

    Beweiswürdigung (Tatgericht; Urteilsgründe; Rechtsfehler; lückenhaft;

    Auszug aus BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22
    Erst anschließend ist Platz für die Anwendung des Zweifelssatzes, der keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22 mwN).
  • BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23

    Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen Urteil nach politisch

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2023 - 1 StR 421/22, juris Rn. 9 und vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22, juris Rn. 7).
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23

    Beweiswürdigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexueller

    Damit hat es augenscheinlich das Wesen von Indizien verkannt, welches darin liegt, dass diese keine zwingenden Schlüsse erlauben, sondern ihren Beweiswert erst im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller dafür und dagegen sprechenden Gesichtspunkte gewinnen (BGH, Urteil vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 Rn. 13).
  • BGH, 01.02.2024 - 5 StR 419/23

    Tragfähige Begründung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Insoweit gilt (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 mwN): Die Würdigung der Beweise ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts (§ 261 StPO).
  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Er findet daher erst Anwendung, wenn das Tatgericht nach umfassender Würdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände nicht die volle Überzeugung von einer für den Schuld- und Strafausspruch unmittelbar bedeutsamen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 Rn. 8; Urteil vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22 Rn. 21; Urteil vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 30).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 406/23

    Schuldspruch wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit

    Jedoch ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 mwN; vom 19. Juli 2023 - 5 StR 36/23).
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23

    Unterbliebene Einziehungsentscheidung wegen des bloßen Erwerbs und Weiterverkaufs

    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es zudem geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 mwN).

    Es geht daher hinsichtlich der Einziehungsvoraussetzungen nicht um eine Konstellation, in der entlastende Angaben im Rahmen einer Teilaussage kritisch gewürdigt werden müssen (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22).

  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 281/23

    Verbrennen eines Menschen als grausame Handlung

    Es ist aber weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 Rn. 7 und vom 15. Februar 2023 - 5 StR 387/22 Rn. 11 ff. mwN).
  • BGH, 28.06.2023 - 1 StR 421/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Tatvorwürfe des versuchten

    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 Rn. 7 und vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17 Rn. 32 mwN).

    Erst anschließend ist Platz für die Anwendung des Zweifelssatzes, der keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 Rn. 8 und vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22 Rn. 21 mwN).

  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 434/22

    Revision der Generalstaatsanwaltschaft wegen Nichtberücksichtigung einer neben

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts lässt bislang die notwendige umfassende Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen vermissen (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22; vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19; vom 7. November 2012 - 5 StR 322/12).
  • OLG Braunschweig, 23.02.2024 - 1 ORbs 20/24

    Verweisung; Video; Bilddateien; lückenhafte Beweiswürdigung; Gerichtliches

    Da die Beweiswürdigung in erster Linie Sache des Tatrichters ist, beschränkt sich die Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, was der Fall ist, wenn eine Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2023, 5 StR 457/22 , juris, Rn. 7 m.w.N.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. Februar 2015, 1 Ss 13/15 , juris, Rn. 6 m.w.N.).
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